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FAQs zur Zeitungszustellung

Alles, was Sie wissen wollen – die wichtigsten Fragen und Antworten für diejenigen, die sich für den Job als Zeitungsausträgerin oder Zeitungsausträger bewerben wollen oder es bereits sind. Wissenswertes über den Verdienst als Zustellerin oder Zusteller; Informationen zu Nachtzuschlägen und Sozialleistungen; Möglichkeiten der Beschäftigung im Minijob oder Teilzeitbereich u.v.m.

Zusteller NZZ

Abonnierte regionale und überregionale Tageszeitungen und Wochenzeitungen. Darüber hinaus Anzeigenblätter, Beilagen und Prospekte.

Das gesamte Zustellgebiet der NZZ umfasst Mittelfranken, Teile von Oberfranken und der Oberpfalz. Ihr Zustellbezirk ist möglichst wohnortnah.

  • Zwei Tage mehr Urlaub als gesetzlich vorgeschrieben
  • Unterstützungsleistungen z. B. Schutzkleidung
  • Freies Zeitungsexemplar
  • Diverse Sozialleistungen wie Jubiläums- / Weihnachtsgeld und Sonderurlaube
  • Rabatte mit der Mitarbeiter-Karte (ZAC) und im Benefit-Programm

Nein, die Druckprodukte werden durch die Zeitungsfahrer und Zeitungsfahrerinnen an bezeichneten Ablagestellen in Ihren Zustellbezirk gebracht.

Im Zeitfenster von 4.00 Uhr bis 19.00 Uhr erreichen Sie immer einen unserer Vertriebsinspektorinnen und Vertriebsinspektoren oder unseren Nachlieferdienst.

Wir bieten die Möglichkeit der Probearbeit an.

Sie erhalten ständig eine aktualisierte Laufliste und einen Bezirksplan.

Es darf nicht geklingelt werden. Die Zustellung erfolgt direkt in die Zeitungsbox, den Briefkasten oder an die Haustür. Wo nötig, erhalten Sie einen Schlüssel, um an die Briefkästen zu kommen.

Das Beschäftigungsverhältnis kann als Minijob (538 €) oder auch im Teilzeitbereich, bis zu 30 Wochenstunden, ausgeführt werden.

Wir kontaktieren Sie zeitnah, in der Regel telefonisch.

Im Krankheitsfall wenden Sie sich an Ihre direkt vorgesetzte Person, die Vertriebsinspektorin bzw. den Vertriebsinspektor. Er oder sie organisiert eine Vertretung.

  1. Sofort, ohne Verzögerung, bei Ihrer Vertriebsinspektorin bzw. Ihrem Vertriebsinspektor krankmelden
  2. Schlüssel und Zustellliste an Vertreter weitergeben

Ihre Vertretung können sie auch aus Ihrem Familien- oder Freundeskreis selbst anwerben. In so einem Fall unbedingt am selben Tag Ihre Vertriebsinspektorin bzw. Ihren Vertriebsinspektor informieren.